Irgendwann kommt die Zeit, in der auch ein freiwilliger Feuerwehrmann in Rente gehen muss. Laut Gesetzgeber ist dies spätestens mit dem Erreichen des 65. Lebensjahrs erforderlich.
Doch viele Kameradinnen und Kameraden fühlen sich noch fit und könnten sowohl physisch als auch psychisch weiterhin ein Ehrenamt bei der Feuerwehr begleiten.